Wir beraten und vertreten sowohl Gläubiger als auch als Schuldner über
die Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer
drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz und begleiten Sie im
Rahmen eines anstehenden Insolvenzverfahrens.

Wir beraten Sie auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
zu allen um die Insolvenz anfallenden Fragen, u. a.:
– Insolvenzantragspflicht, Insolvenzantragsrecht
– Insolvenzvoraussetzungen (Überschuldung, drohende Zahlungs-
xxunfähigkeit)
– Insolvenzanfechtung
– Abwicklung schwebender Verträge in der Insolvenz
– Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz
– Insolvenz- und Masseforderungen
– Aussonderungs-, Ersatzsonderungs- und Absonderungsrechten
– Korrespondenz mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Treuhänder
xxwie auch mit dem Insolvenzgericht
– Ausstellung und Annahme eines Insolvenzplans
– Forderungsanmeldung
– Vertretung in der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss
– Außergerichtliche Schuldenregulierung und Sanierungsmaßnahmen