Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit Rechtsgeschäften, die durch Verträge in Schriftform zustande kommen. Die in Deutschland herrschende Vertragsfreiheit, erlaubt es jedem volljährigen und geschäftsfähigen Bürger einen Vertrag mit beliebigem Inhalt und frei wählbaren Vertragspartnern zu schließen. Ein Vertrag wird jedoch unwirksam, wenn der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist. Der Abschluss eines Vertrags muss aus freiem Willen aller Beteiligten erfolgen und darf nicht erzwungen werden. Verträge sind einzuhalten und alle Vertragspartner sind grunsätzlich an ihre getroffenen Vereinbarungen gebunden.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. in allen Fragen
rund um die Themen:
– Vertragsrecht allgemein
– Form und Gültigkeit von Verträgen
– Annahme, Vertragsabschluss
– Vertretung eines Vertragspartners
– Abtretung
– Leistungspflicht
– Gewährleistung
– Anfechtung
– Widerruf
– Kündigung
– Nichtigkeit
– Schadenersatz
– Vertragsstrafe