Wann und für welche Tätigkeiten des Anwaltes Gebühren in welcher Höhe entstehen, ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Das RVG findet Anwendung sofern zwischen Anwalt und Mandanten keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Häufig führt das RVG für den Mandanten oder den Anwalt jedoch nicht zu angemessenen Ergebnissen. In diesen Fällen sind wir stets bereit auch einzelne Gebührenabreden zu treffen. So besteht grundsätzlich bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, unsere Tätigkeit über ein Stundenhonorar oder über ein vorher festgesetztes Pauschalhonorar abzurechnen.

Für längerfristige Mandate bieten wir Beratungsverträge an.

Um die Kosten unserer Inanspruchnahme für unsere Mandanten möglichst überschaubar zu halten, geben wir bei Bedarf Schätzungen des voraussichtlichen Honorars ab und berichten laufend über die Höhe des bislang angefallenen Honorars.

Siehe auch:
>> Anwaltsvergütung
>> Prozesskostenrechner