Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar eng mit dem Mietrecht verwandt,
aus juristischer Sicht aber dennoch ein unabhängiger Rechtsbereich.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Eigentumsverhältnisse zwischen
zwei oder mehreren Eigentümern an Gebäuden und Grundstücken, z.B.
in Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen. Darüber hinaus beant-
wortet das Wohnungseigentumsrecht auch Fragen bezüglich der Ver-
waltung z.B. zur korrekten Verteilung von Verwaltungs- und Betriebskosten.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. in allen Fragen
rund um die Themen:
– bauliche Veränderungen
– Beseitigung baulicher Maßnahmen
– Beschlussfähigkeit
– Eigentümerversammlung
– Gemeinschaftseigentum
– Gemeinschaftsordnung
– Gebrauchsregelung
– Hausgeld
– Jahresabrechnung
– Kostenverteilung
– Miteigentum
– Mehrheitsbeschluss
– Nebenkostenabrechnung
– Rechte und Pflichte der Eigentümer untereinander
– Sondereigentum
– Sondernutzungsrecht
– Stimmrecht
– Teilungserklärung
– Teileigentum
– Verwalter
– Verwaltungsbeirat
– Wirtschaftsplan
– Wohngeld
– Zwangsvollstreckung
– zweckwidrige Nutzung